Info: Recht 2014 – Das ändert sich im Bereich “Widerruf & Retoure” – einfaches zurücksenden der Ware reicht nicht mehr aus!

Seit dem 13.06.2014 wurde das Widerrufsrecht europäisch einheitlich angepasst, wurde ein paar Änderungen in Kraft getreten sind, über welche ich Euch gerne ein wenig informieren möchte. Denn schliesslich betrifft uns alle das Thema – und so sollte auch jeder von uns bestens Bescheid wissen. Nachdem wir Euch über die Rechtslage bei Preisfehlern schon genauer informiert hatten, folgt nun der nächste “YourDealz.de klärt auf” Beitrag.

Paragraph

Widerruf:
Wie bereits oben beschrieben, wurde das Widerrufsrecht seit dem 13.06.2014 europäisch einheitlich angepasst. Dadurch könnt Ihr zum Beispiel: bestellte Ware aus England binnen 14 Tagen garantiert zurückschicken. Das einfache Zurücksenden (so wie es bisher der Fall war) reicht allerdings nicht mehr aus. Der Widerruf muss aktiv ausgesprochen werden: Dies kann zum Beispiel per Brief, Telefon oder Fax geschehen. Wenn Ihr ein Paket zurückschickt, sollte dem Paket also zumindest ein Schreiben beigefügt werden.

Vorlage Widerrufsschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und trete innerhalb der gesetzlich geregelten Frist von dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag, mit oben angegebener Vertrags- bzw. Kundennummer, zurück.

 

Ich bitte Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie den Widerruf schriftlich zu bestätigen.

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Wenn Ihr eine Bestellung widerruft, müsst Ihr die Ware binnen 14 Tagen zurücksenden und der Verkäufer muss Euch den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Bisher hatte der Händler wohl satte 30 Tage Zeit dafür. Sollte bei dem Online- Versandhändler eine Widerrufsbelehrung fehlen, so verlängert sich die Frist für einen Widerruf um 12 Monate.

Retoure

Retoure:
Ab einem Bestell- bzw. Warenwert in Höhe von 40,- Euro war die Retoure bisher kostenlos. Seit dem 13.06.2014 kann der Händler bzw. das Versandunternehmen nun jedoch eine Gebühr (Portokosten) dafür erheben, welche dann von Euch zu tragen wäre. Allerdings wird dies wohl nur bedingt in Kraft treten bzw. umgesetzt werden. Händler wie Amazon und Zalando haben beispielsweise schon verlauten lassen, dass sie keine Gebühr dafür erheben werden.

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