YourDealz klärt auf: Ursachen und rechtliche Situation bei Preisfehlern

Bereits vor geraumer Zeit hatte ich Euch versprochen, einen ausführlichen Artikel bzgl. der Ursachen und der Rechtslage bei Preisfehlern zu schreiben. Heute ist es dann wohl endlich soweit und das Warten hat ein Ende. Wie Ihr sicherlich bemerkt habt, gibt es unter fast jeder Preisfehler- Meldung diverse Kommentare und immer wieder auftretende Fragen die aufs gleiche hinaus wollen.

Typische Fragen wenn es um Preisfehler geht:
1. Wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
2. Ist eine Bestellbestätigung eine Annahme des Kaufvertrags?
3. Habe ich ein Recht auf meine bestellte Ware?
4. Muss der Händler an mich ausliefern?
5. Kam es jemals zu Auslieferungen bei Preisfehlern?

All diese Fragen möchte ich nun versuchen zu klären – denn Preisfehler sind bei allen Schnäppchenjägern immer sehr begehrt und deshalb berichten wir ja auch ständig davon.

Rechtliche Situation bei einem Preisfehler:
Also erst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein Kaufvertrag nur zustande kommt, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden. Das heisst nichts anderes als: Es muss zu einem Angebot und einer Annahme kommen. Jetzt denken einige sicherlich: Wenn ich einen Preisfehler bestelle, dann habe ich doch das Angebot des Händler angenommen und somit kam ein Kaufvertrag zustande. Dem ist aber nicht so und somit habt Ihr bei dieser Lage kein Anrecht auf eine Auslieferung.

Hier handelt es sich nämlich um das sogenannte “invitatio ad offerendum” Verfahren. Das bedeutet: Angebote in einem Onlineshop stellen in der Regel nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Der Onlineshop selbst gibt also nicht das Angebot ab, sondern der Kunde. Bei Bestellungen in Onlineshops nimmt der Händler das Angebot also erst durch den Versand der bestellten Ware an. Eine Bestellbestätigung per eMail reicht also nicht aus bzw. stellt keine Annahme des Angebots dar.

Der Verkäufer hat also noch die Möglichkeit die Bestellung zu stornieren und der Kunde hat kein Anrecht auf eine Lieferung. Aber auch hier gibt es eine kleine Ausnahme: Wenn das Angebot ausdrücklich bestätigt wird (zum Beispiel durch eine separate Bestätigungsemail)! Aber selbst dann kann der Verkäufer durch § 119 BGB den Kaufvertrag noch anfechten. Hierbei muss er aber ganz klar beweisen, dass der Preisfehler durch eine fehlerhafte Software oder zum Beispiel einem Vertipper zustande kam. Die Anfechtung muss der Händler allerdings auch unverzüglich durchführen, wobei das Wort unverzüglich nicht genauer definiert ist. Es wird also in jedem Fall gesondert darüber entschieden.

Wann muss ein Onlinehändler trotz Preisfehler liefern?
Eines der bekanntesten Fälle der Vergangenheit ist wohl ein damaliger Preisfehler beim Versandhaus QUELLE gewesen. QUELLE bot einen LCD-Fernseher für gerade einmal 199€ an. Der Originalpreis lag jedoch bei 1999€. Ein paar Kunden entdeckten das Angebot und bestellten die Ware, bevor das Versandhaus den Preisfehler entdeckte. Als der Fehler bei QUELLE dann bekannt war, bekamen die betroffenen Kunden erst eine Woche später eine Zahlungsaufforderung. Und auch die Storno-eMail kam erst 14 Tage später bei den Kunden an. Hier wurde somit nicht unverzüglich gehandelt und QUELLE musste den Preisfehler ausliefern.

Fazit:
Da wir auf YourDealz.de ja schon über einige Preisfehler berichtet haben (siehe hier), kann ich auch ein kleines Fazit bzw. meine Meinung hier anbringen. Also ich selbst bestelle eigentlich jeden Preisfehler der mir gerade unter die Augen tritt. Egal ob ich den Artikel brauche oder nicht. Denn einzig der Reiz – die Ware evtl. zu einem Spottpreis zu bekommen – lässt das Adrenalin in mir blubbern (ich übertreibe gerne mal etwas 😛 ).

Ne aber im Ernst: Ich bestelle wirklich fast jedes Mal. In 99% der Fälle kommt es auch leider zu Stornierungen. Aber das sind halt keine 100% und so gibt es auch Ausnahmen. So gab es in der Vergangenheit schon Preisfehler bei denen es zu Auslieferungen kam (z.B.: Preisfehler bei Tchibo: LED Energiespar-Birnen für nur 0,01€ zzgl. Versand) oder aber der Kunde bekam eine Entschädigung in Form eines Gutscheines oder ähnliches (z.B.: Zigaretten Preisfehler bei Lebensmittel.de oder der Davina Eiweißriegel Preisfehler von MedPex).

Ich selbst kam auch jetzt erst in den Genuss – einen Preisfehler zu bekommen. So gab es vorgestern im Amazon Marketplace das Intex Easy Pool Set I 366 x 91 cm inkl. Zubehör für 15€ + 15€ Versandkosten. Bevor ich den Preisfehler überhaupt posten konnte, war der Artikel bereits vergriffen. Ich selbst habe heute meine Versandbestätigung und die Rechnung erhalten und zeige sie Euch hier als Beweis:

Hier noch 3 Urteile für Euch von Anwalt.de:
1. Vertragsschluss auch bei Ware mit offensichtlich falscher Preisauszeichnung?
2. Internetangebot nicht verbindlich
3. Internetshop: Bestellbestätigung keine Annahme eines Angebots

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35 Comments
  1. vergiss nicht den Preisfehler bei Amazon mit der Waschmaschine.

    49 euro statt 449 euro war schon okay für eine Bauknechtmaschine 😉

  2. Hätte ich erwähnt und verlinkt, wenn wir darüber berichtet hätten. Hatten wir leider nicht… Aber auch das war mir bekannt, dass man damals ausgeliefert hatte.

    Hatte sonst schon jemand Glück hier?

  3. Hallo zusammen!

    Wie ist denn die Rechtslage, wenn ich einen Crosstrainer bestellt habe, dieser auch in der Bestellbestätigung bescheinigt wurde, mir aber eine Pulsuhr geliefert worden ist?

    Durch die Auslieferung (auch wenn es die falsche ist) eines Artikels ist doch ein Kaufvertrag zustande gekommen, oder?
    Der Crosstrainer muss mir doch nun zum angepriesenen Preis geliefert werden, oder?

    Gruß, Stephan

  4. dafuer sind mehr details erforderlich um das zu beurteilen.

    eine bestellbestätigung ist wie gesagt nicht zwingend die annahme des kaufvertrages. auch die die auslieferung nicht zwingend, da es dann darauf ankommt, was auf der rechnung steht.

  5. Es gibt sich nur eins zu merken. Der Kaufvertrag ist nur rechtsgültig beendet, wenn die Ware zu Hause eintraf. Mehr gibt es nicht zu sagen und merken. Es können 1000 Mails kommen, dass ausgeliefert wird. Auch per Anruf und was weiß ich nicht alles. Sobald die Ware zu Hause eintrifft, ist der Vertrag zustande gekommen… Alles andere stimmt definitiv nicht!

  6. Den Easy Poll hättest uns auch posten können 🙁

  7. Die Frage ist, ob man den wirklich jeden Müll kaufen muss?
    Diese üblen Eiweisriegel schaden dem Körper mehr als sie helfen,
    die würde ich nicht einmal geschenkt annehmen.

    Wenn ich für ein Schnäppchen, das ich nicht brauche, Geld bezahle,
    hab ich doch nichts gespart, sondern nur unnötig(!) Geld verschwendet, stimmts!

    Wer wirklich ALLES kauft, sollte mal seine Charakterfestigkeit prüfen lassen.
    Es ist nämlich keine große Kunst alles blind einzuschieben,
    der schlaue und intelligente Schnäppchenjäger zeichnet sich aber dadurch aus,
    dass er sehr genau abwägt und auswählt was er kauft und eben nicht
    mit jedem zeug seine Wohnung vollmüllt und Geld (egal ob wenig) für
    etwas ausgibt, das er gar nicht verwenden kann.

  8. Wir haben im letzten Jahr ein ipad2 wiFi 3G für 299,00 bei simplydata kaufen können. 500MB Daten SIM für 7,95 ohne Laufzeit und hier konnte man dann ein iPad als Hardware dazu kaufen. Wir haben direkt 3 bestellt

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